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Unnotwendige Reparaturen sind zu bezahlen?

Frau T. habe das Unternehmen Service-Quadrat24 GmbH beauftragt die Wartung ihrer Therme im Mai 2015 durchzuführen. Für die Wartung habe die Konsmentin bereits einen Betrag in Höhe von ca. € 235,- bezahlt. Frau T.teilte uns mit, dass die Therme bis dahin normal funktioniert habe jedoch, nach der Wartung nicht mehr, weshalb weitere Reparaturen am 08.06.2015, 06.07.2015 und 28.07.2015 vom selben Techniker durchgeführt worden seien. Der Techniker habe den Mangel vorerst nicht gefunden, dafür aber etliche Teile, die nach Meinung der Konsumentin in keinen Zusammenhang mit der wahren Funktionsstörung gestanden seien, ausgetauscht. Der Techniker habe der Konsumentin schließlich mitgeteilt, dass er die Zündung der Therme nicht richtig (nicht hoch genug) eingestellt habe. Nach der Anpassung der Zündung habe die Therme wieder funktioniert. Die zuvor durchgeführten drei Reparaturen seien nach Ansicht der Konsumentin unnötig gewesen, weshalb sie sich an die Presseabteilung des Konsumentenschutz Verbandes gewandt hat. Nach der Vermittlung durch die Presseabteilung des Konsumentenschutz Verbandes, war die Service-Quadrat24 GmbH bereit, auf Kulanz, die letzte zugestellte Rechnung zu stornieren.