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"Wer ist für die Hauptleitung zuständig?

Frau K. ist Mieterin einer von Wiener Wohnen verwalteten Wohnung. Wegen einer Rohrverstopfung an der Hauptleitung wandte sich die Konsumentin bereits Anfang Juni 2013 an das Unternehmen, wobei ihr zugesichert wurde, dass man sich darum kümmern und am nächsten Tag bei ihr melden wird. Da Frau K. keine Rückmeldung erhielt, wandte sie sich selbst an einen Fachbetrieb, um die Verstopfung beheben zu lassen. Das beauftragte Unternehmen hat den Einsatz zuerst direkt Wiener Wohnen verrechnet, da sich dieses jedoch weigerte, die Kosten zu übernehmen, hat Frau K. die Rechnung in Höhe von ca. 800,- selbst bezahlen müssen. Im Oktober 2015 ist erneut eine Verstopfung an der Hauptleitung aufgetreten, wobei Wiener Wohnen dieses Mal die Verstopfung auf eigene Kosten beheben ließ. Die Konsumentin ersuchte Wiener Wohnen daraufhin erneut um Übernahme der Kosten aus dem Jahr 2013. Da dies abermals abgelehnt wurde, wandte sie sich an den Konsumentenschutz Verband. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes konnte keine einvernehmliche Lösung gefunden werden, da Wiener Wohnen bis Redaktionsschluss weder dem Konsumentenschutz Verband, noch der Frau K. eine schriftliche Antwort bezüglich der Angelegenheit übermittelt hat.