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Differenz zu hoch, deswegen bezahlen wir wie viel wir wollen

Seit Jänner 2015 ist Frau T. Eigentümerin einer von Wiener Privatbank Immobilienverwaltung GmbH verwalteten Wohnung. Laut Angaben der Konsumentin war die Elektrik und die elektronische Leitung der Wohnung derartig mangelhaft, dass eine Sanierung dringend notwendig war. Frau T. hat sich diesbezüglich mehrmals erfolglos an das Unternehmen gewandt und daraufhin selbst einen Elektriker mit der Reparatur beauftragt. Nun wurde die Kostenübernahme seitens des Unternehmens abgelehnt und nach Ansicht der Konsumentin viel zu spät ein Angebot des Elektrikers des Unternehmens unterbreitet. Da die Sanierung jedoch dringend notwendig war, hätte ein weiteres Zuwarten erhebliche Schäden nach sich führen können. Hilfesuchend wandte sich Frau T. an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine Frau T. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Das Unternehmen Wiener Privatbank Immobilienverwaltung GmbH ließ mitteilen, dass die Konsumentin keine sanierte Wohnung übernommen hat, sondern im Gegenteil wurde es eine gebrauchte Wohnung angekauft. Weiters hätte auch keine Überprüfung der Geräte zur Wohnungsübergaben stattgefunden. Laut Angaben des Unternehmens oblag es dem Eigentümer zu jedem Zeitpunkt selbst die Arbeiten zu beauftragen und die Kosten zu übernehmen. Das Unternehmen behauptete noch, dass die Kosten für die Zuleitung übernommen würden, wenn der beauftragten Elektriker eine ordentliche Rechnung vorlegen würde. Das Unternehmen teilte noch mit, dass die von Frau T. beauftragte Firma einen extrem überhöhten Preis für die Arbeiten verlangt hat bzw. die Kosten für die Adaptierung der Zuleitung würden direkt an das mit den Arbeiten beauftragten Firma dann überwiesen, wenn eine entsprechende Rechnung gelegt wird. Die kosten für die Sanierung der Elektrik in der Wohnung werden laut Aussage der Wiener Privatbank Immobilienverwaltung GmbH keinesfalls übernommen. Daraufhin hat Frau T. Stellung bezogen und ließ mitteilen, dass die Sanierung der Elektrik nicht dem Voreigentümer obliegt, sondern, dass ein Teil dieser Aufgabe in die Zuständigkeit der Hausverwaltung fällt. Weiters ließ die Konsumentin mitteilen, dass die Kosten für die Sanierung in der Wohnung bereits bezahlt wurden. Weiters ließ das Unternehmen mitteilen, dass sie zu keinem Zeitpunkt eine Zahlung der Rechnung abgelehnt haben, jedoch wurde anscheinend die notwendigen Informationen nie erteilt, obwohl Frau T. mehrmals dem Unternehmen die notwendige Unterlagen übermittelt hat. Die Wiener Privatbank Immobilienverwaltung GmbH behauptete, dass seitens der von der Konsumentin beauftragten Unternehmen für die Adaptierung einer Wohnung ein Preis verlangt wird, welcher von einer anderen Firma für drei Wohnungen verlangt wird. Abschließend ließ das Unternehmen mitteilen, dass wenn die Miteigentümer nicht eigenmächtig gehandelt hätten, wäre diese Situation niemals entstanden. Das Angebot des Unternehmens war einen Betrag in Höhe von ca. € 250,- für die Arbeiten zu erstatten.