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Wer hat den Auftrag übernommen?

Im September 2012 wollte Herr Ing. L. die Fassade seines Hauses sanieren lassen und hat sich diesbezüglich an einen Bekannten der Familie, Herrn Sepiddarkhah gewandt. Dieser war laut Angaben des Konsumenten Geschäftsführer eines Bauunternehmens. Dass dieses Unternehmen unter der Bezeichnung "Sepi Bau OG" firmierte, wusste der Konsument laut seinen Angaben zu diesem Zeitpunkt nicht. Deshalb hat er sich auch nichts dabei gedacht, als ihm das Angebot, das mit dem Firmenstempel des Unternehmens "Andresi Niculai" sowie einer Unterschrift versehen war, zur Unterzeichnung vorgelegt wurde. Herr Ing. L. nahm an, dass das Unternehmen des Herrn Sepiddarkhah unter der Bezeichnung "Niculai" firmierte. Herr Sepiddarkhah hat dieses Angebot ebenfalls unterschrieben und Herrn Ing. L. überredet, auch die Fenster und Eingangstür austauschen zu lassen, wodurch sich das Auftragsvolumen beträchtlich vergrößert hat. Die Sanierungsarbeiten sind im Dezember 2012 durchgeführt worden, wofür der Konsument im Zeitraum 13.09.2012 bis 22.11.2012 einen Gesamtbetrag in Höhe von ca. € 21.300,- bezahlt hat. Herr Sepiddarkhah hat laut Angaben der Familie L. Geldleistungen entgegengenommen und mit seiner Unterschrift bestätigt. Herr Ing. L. hat nach Beendigung der Arbeiten viele Mängel bemerkt, insbesondere mangelhafte Rahmen bei Fenstern und Türen. Sowohl bei den Fenstern als auch bei den Türen haben die Rahmen nicht zusammengepasst und sind undicht gewesen. Die Rahmen haben sich laut Angaben des Konsumenten wegen deren schlechter Qualität verzogen. Außerdem hat eine Abdeckungen bei den Fenstern gefehlt, welche trotz Meldung nicht angebracht wurde. Herr Sepiddarkhah hat Herrn Ing. L. am 14.04.2014 versprochen, neue Fenster einzubauen, jedoch ist dies nicht erfolgt. Herr Ing. L. war überzeugt, dass er das Unternehmen des Herrn Sepiddarkhah beauftragt hatte. Familie L. erkundigte sich bei der Wirtschaftskammer Wien und der MA 22 nach der Fa. Andresi Niculai und erhielt Informationen, wonach dieses Unternehmen nie zu Fassadebauarbeiten und nicht zum Einbau der Fenster berechtigt gewesen ist. Das Unternehmen Andresi Niculai hatte Gewerbeberechtigungen für Schneeräumung, Aufräumen von Baustellen, Güterbeförderung und Verspachteln von Stenderwänden. Herr Ing. L. hätte die Fa. Andresi Niculai nicht beauftragt, da dieses Unternehmen keine Konzession für den Einbau von Fenstern hatte sowie zum Zeitpunkt der Auftragserteilung bereits in Konkurs war. Familie L. war der Meinung, dass, selbst wenn Herr Sepiddarkhah nicht Auftragnehmer sein sollte, dieser dennoch als Berater fungiert und eine Firma empfohlen hat, die zur Übernahme des Auftrages nicht befähigt gewesen ist. Hilfesuchend wandte sich Herr Ing. L. an die Presseabteilung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich. Trotz Vermittlung der Presseabteilung des Konsumentenschutz Verbandes konnte keine Herrn Ing. L. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Die rechtsfreundliche Vertretung der Sepi Bau OG teilte mit, dass die Sepi Bau OG nie Auftragnehmerin des Herr Ing. L. war. Der vertretungsbefugte Gesellschafter der Sepi Bau OG, Herr Sepiddarkhah, ist ein Bekannter des Schwiegervaters des Herrn Ing. L. Beide Herren sind persischer Abstammung und Teil der persischen Community in Wien. Der Schwiegervater des Ing. L. ersuchte Herrn Sepiddarkhah, sich das geplante Bauvorhaben anzusehen. Herr Sepiddarkhah kam diesem Ersuchen nach, teilte der Familie L. jedoch mit, dass die Sepi Bau OG einen Sanierungsauftrag, wie von der Familie L. gewünscht (Fassadensanierung, Fenstertausch, Sanierungsarbeiten an den Holzkonstruktionen bei Dach und Balkon, teilweise Sockelsanierung etc.), nicht annehmen könne, da seine Firma derartige Arbeiten nicht durchführe, insbesondere keinen Fenstertausch vornehme. Über Ersuchen der Familie L., ihr jemanden zu nennen, der derartige Arbeiten ausführen würde, nannte er unter anderem die Fa. Andresi Niculai. In weiterer Folge erteilte Ing. L. dem genannten Unternehmen den Sanierungsauftrag. Herr Sepiddarkhah wurde später über Mängel in der Durchführung des Fenstertausches informiert. Aufgrund des Umstandes, dass er das von Ing. L. beauftragte bauausführende Unternehmen der Familie L. genannt hat und ein Bekannter des Schwiegervaters des Herrn Ing. L. ist, versuchte Herr Sepiddarkhah aus Entgegenkommen zu helfen, indem er die eingebauten Fenster besichtigte und auf seine Kosten einen Profi für die Einstellung der Fensterbeschläge beistellte. Bedauerlicherweise konnte jedoch auch durch die professionelle Einstellung keine signifikante Besserung der Situation erreicht werden. Sanierungszusagen wurden von Herrn Sepiddarkhah nicht gemacht und bestand dafür mangels Vertragsverhältnisses auch keine Veranlassung. Aus dem Vertrag vom 8.9.2012 (Anm. Auftragserteilung) geht entgegen den Behauptungen des Ing. L eindeutig hervor, dass die Vertragsparteien Herr Ing. L. und die Fa. Andresi Niculai (und nicht die Sepi Bau OG) sind. Die rechtsfreundliche Vertretung der Sepi Bau OG teilte weiters mit, dass der Vertragsabschluss im September 2012 erfolgte und zu diesem Zeitpunkt betreffend Andresi Niculai kein Insolvenzverfahren anhängig war, sondern erst weit mehr als ein Jahr später. Die entgegengesetzten Ausführungen der Familie L., mit denen begründet wird, warum im September 2012 kein Auftrag erteilt worden wäre, sind in diesem Licht als im Nachhinein konstruierte Schutzbehauptungen zu werten. Der Sepi Bau OG bzw. Herrn Sepiddarkhah konnte im Jahr 2012 gar nicht bekannt sein, dass Niculai Andresi, wie von den Konsumenten unrichtig ausgeführt, bereits zur Zeit der Vergabe des Auftrags in Konkurs gewesen sei. Die Sepi Bau OG teilte mit, dass die Angaben des Herrn Ing. L. jeder Grundlage entbehren. Herr Sepiddarkhah hat von Anfang an erklärt, dass er diese Arbeiten bez. Fenstertausch nicht machen kann. Herr Niculai war persönlich anwesend, hat auch das Angebot gemacht und hat von Herrn Ing. L. den Auftrag bekommen. Herr Sepiddarkhah war nur als Berater anwesend, da er ein Bekannter der Familie ist. Herr Sepiddarkhah hat Herrn Ing. L. geraten, wenn die Fa. Niculai den Fenstertausch macht, sollte diese Fa. auch die anderen Arbeiten (Fassade) machen. Die Fa. Sepi Bau war in diesem Zusammenhang nie im Gespräch, hat auch keinen Auftrag bekommen, hat nie eine Rechnung gestellt oder Geldleistungen erhalten. Des Weiteren teilte die Sepi Bau OG mit, dass Herrn Sepiddarkhah nicht bekannt war, dass Herr Niculai Andresi keine Gewerbeberechtigung für diese Arbeiten hatte sowie zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe schon in Konkurs war. Herr Sepiddarkhah hat für die Firma Niculai Andresi Zahlungen entgegengenommen, weil Herr Niculai Andresi terminlich verhindert war. Die Fa. Sepi Bau OG hat nie eine Zahlung bekommen.

Weiters wollte der Konsument zusätzlich betonen, dass ihm seitens des Herrn Sepiddarkhah eine Firma genannt wurde, welche nicht die Berechtigung zu den durchgeführten Arbeiten hatte (abgesehen davon ob das Unternehmen in Konkurs war oder nicht). Laut eigenen Angaben nach, ist Herr Ing. L. davon ausgegangen, dass die empfohlene Firma dem Herrn Sepiddarkhah gehört. Dazu hat sich das Unternehmen geäußert indem Sinne wo behauptet wurde, dass es nie die Rede davon war bzw. die Firma Niculai gehöre nicht dem Herrn Sepiddarkhah. Weiters ließ das Unternehmen mitteilen, dass dem Herrn Sepiddarkhah nicht bekannt war, dass die Frima Niculai für die Arbeiten keine Gewebeberechtigung hatte.