Guter Stundenlohn
Frau M. habe im Herbst 2015 den Aufsperrdienst Richter, Inh. Janos Richter, beauftragt, ihre Wohnungstür zu öffnen. Vor der Auftragserteilung seien telefonisch € 33,- brutto pro 15 Minuten Arbeitszeit vereinbart worden. Nach erledigter Arbeit habe das Unternehmen einen Betrag in Höhe von € 262,- in Rechnung gestellt, wobei die An- bzw. Abfahrt fünf Mal verrechnet worden sei. Dabei habe die effektive Arbeitszeit 5 - 10 Sekunden gedauert. Unzufrieden mit der Vorgehensweise des Unternehmens Aufsperrdienst Richter, Inh. Janos Richter, wandte sich Frau M. an den Konsumentenschutz. Trotz Einschalten des Konsumentenschutzes ist leider keine einvernehmliche Lösung für Frau M. gefunden worden. Das Unternehmen Aufsperrdienst Richter, Inh. Janos Richter, war nicht bereit zu dieser Angelegenheit Stellung zu nehmen.