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Im August 2015 habe Herr Mag. L. die "Dolenz Sonnenschutz GmbH & Co. KG" kontaktiert und um ein Angebot bezüglich der Reparatur seiner Jalousien ersucht. Am 08.09.2015 hätten Mitarbeiter des Unternehmens vor Ort den Zustand der Jalousien erhoben und festgestellt, dass ein Getriebe nicht mehr funktioniert habe. Ein Service vor Ort, wie auf dem Arbeitsschein eines Mitarbeiters festgehalten, habe nicht stattgefunden und sei auch nicht erwünscht gewesen. Tage später habe Herr Mag. L eine Rechnung in Höhe von knapp € 200,- erhalten, womit er zum Konsumentenschutz kam. Trotz Einschreiten des Konsumentenschutzes ist leider keine einvernehmliche Lösung für Herrn Mag. L. gefunden worden, mehr noch die "Dolenz Sonnenschutz GmbH & Co. KG" habe sich rechtliche Schritte bei Nichtbezahlung vorbehalten.