Da gibt es auch Lösungen
Vom Ende August 2012 bis Mitte April 2015 war Herr D. Mieter einer Wohnung, gehörend zu "Wiener Wohnen Zentrale - Beschwerdemanagement/Clearingstelle". Laut Angaben des Mieters hat er bei der Anmietung einen Betrag in Höhe von ca. € 2.400,- als Aufwandersatz bezahlt. Vereinbarungsgemäß sollte Herr D. bei Auszug den Betrag zurückerhalten, jedoch hat das Unternehmen die Auszahlung verweigert. Verständlicherweise unzufrieden mit das Verhalten bzw. die Vorgehensweise des Unternehmens wandte sich Herr D. hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Nach Vermittlung durch den Konsumentenschutz Verband Österreich und seiner Presseabteilung hat sich laut Aussage des Konsumenten die "Wiener Wohnen Zentrale - Beschwerdemanagement/Clearingstelle" gerührt und dem Konsumenten den Betrag ausgezahlt.