Tausch von maroden Fenstern ja, aber erst nächstes oder übernächstes Jahr
Seit ungefähr neun Jahren ist Frau M. Mieterin einer Wohnung gehörend zu "Wiener Wohnen". Im laufe der Zeit sind die Fenster und Balkontüren der Wohnung undicht und morsch geworden. Laut Angaben von Frau M. ist dadurch die Wärmedämmung der Wohnung nicht mehr gewährleistet und sie mit dementsprechend hohen Heizkosten konfrontiert. Frau M. hat sich diesbezüglich mehrmals an die zuständige Hausverwaltung gewandt, jedoch keine zufriedenstellende Rückmeldung erhalten, weshalb sie damit zum Konsumentenschutz Verband Österreich kam, um dies zu Veröffentlichen.
Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine, die Frau M. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Die Hausverwaltung hat anfänglich geantwortet, dass seitens der Mieterin kein Termin wahrgenommen wurde. Später ist ein Gutachten erstellt worden, wonach es ausreichen sollte, wenn Dichtungen eingebaut werden und ein Tausch technisch noch nicht notwendig wäre, zumal dieser ohnehin im Zuge der für das Jahr 2016 bzw. 2017 geplanten Generalsanierung beabsichtigt sei. Auf den Einwand der Konsumentin, dass sie so lange nicht warten kann und entweder neue Fenster und Balkontüren oder Mietzinsminderung haben möchte, ist seitens der Hausverwaltung bis Redaktionsschluss keine Antwort gekommen.