Umbauschaden
Frau D. habe das Unternehmen "Avdylay GmbH" mit dem Umbau ihrer Eigentumswohnung beauftragt. Nach Abnahme, welche am 20.07.2014 ohne ein Übergabeprotokoll erfolgt sei, habe Frau D. festgestellt, dass die Bauarbeiten Mängel aufweisen würden und ihr dadurch laut eigenen Angaben ein Schaden in Höhe von € 15.000,- entstanden sei. Sie habe daraufhin Gespräch mit dem Unternehmen gesucht, jedoch aufgrund fehlender positiver Rückmeldung, wandte sich Frau D. hilfesuchend an den Konsumentenschutz. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes wurde der "Avdylay GmbH" die Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt. Das Unternehmen bestritt durch ihre rechtsfreundliche Vertretung alle Mängel, sodass sich Frau D. an einen Rechtsanwalt ihres Vertrauens gewandt habe. Infolge konnte eine einvernehmliche Lösung nicht gefunden werden, zumindest sich diese der Kenntnis des Konsumentenschutzes entziehen würde.