Die Konsumentin hatte am 22.8.2024 ein Kinderwagen online bestellt und für die Zustellung rund 34.- € bezahlt. Der bestellte Kinderwagen wurde in zwei Paketen versandt – mit zwei unterschiedlichen Sendungsnummern der österreichischen Post AG. In weiterer Folge wurde der Konsumentin allerdings nur ein Paket zugestellt. Beim zweiten Paket gab es bei der Zustellung Probleme, was die Konsumentin der österreichischen Post AG auch umgehend meldete. Sie erhielt die Auskunft, dass ein erneuter Zustellversuch unternommen würde, aber auch beim zweiten Zustellversuch, bei dem sowohl die Konsumentin als auch ihr Partner zu Hause im Home-Office auf das Paket warten, erfolgte lediglich eine Hinterlegung eines Abholschein im Briefkasten. Die Konsumentin meldete daraufhin der Post AG, dass es immer wieder zu Schwierigkeiten bei der Zustellung von größeren Paketen käme. Da die Konsumenten hochschwanger und ohne Auto ist, und auf die korrekte Zustellung große Pakete durch die Post AG angewiesen ist und diese nicht selbst abholen kann, wandte sie sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich.
Der Konsumentenschutzverband Österreich und seine Presseabteilung schilderten das Problem der Konsumentin dem Kundenservice der österreichischen Post AG. Von dort erhielt die Konsumenten umgehend die Rückmeldung, dass „die österreichische Post AG Sendungen laut ihren Beförderungsbedingungen zustellt. Sendungen werden nur dann hinterlegt, wenn der Empfänger bzw. die Empfänger nicht anzutreffen sind oder wenn es vom Absender oder Empfängerin eine Vorausverfügung wie zum Beispiel eine Umleitung etc. gibt.“ Telefonisch wurde versichert, dass der Konsumentin auch größere Pakete zukünftig zugestellt werden, die Konsumentin erklärte sich mit der Rückmeldung zufrieden – einstweilig.