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Herabsetzung Teilbetrag Energie

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Herr B., seit vielen Jahren Kunde der Wien Energie GmbH, erhielt aufgrund der wesentlich gestiegenen Energiepreise eine Vorschreibung für künftige Teilbeträge von je rund € 520,-. Trotz der gestiegenen Preise in Relation zum Verbrauch war die Höhe der neuen Vorschreibungen für den Konsumenten viel zu hoch gewählt und nicht nachvollziehbar. Der Konsument wandte sich deshalb an die Wien Energie GmbH und ersuchte um Herabsetzung der Teilbeträge, wobei er darauf hinwies, eine Nachzahlung am Ende des Jahres gegebenenfalls in Kauf zu nehmen. Da dieser Wunsch des Konsumenten nicht akzeptiert wurde, wandte er sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich.

Der Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung legten das Ansuchen des Konsumenten der Wien Energie GmbH nochmals ausführlich dar. Daraufhin kam das Unternehmen dem Wunsch des Konsumenten nach, betonte in ihrer Stellungnahme jedoch nochmals explizit, dass der Konsument durch die Herabsetzung der Teilbeträge aufgrund der gestiegenen Energiepreise mit einer signifikanten Nachzahlung rechnen müsse.