Frau B. teilt uns mit, dass sie Mitte Februar 2020 in einer Filiale des Supermarktriesen Hofer in der Sechshauserstraße in Wien auf einem Salatblatt ausrutschte und sich am Unterarm verletzte. Die Verletzung wurde im Unfallkrankenhaus behandelt und Frau B. musste den Arm 10 Tage fixieren und regelmäßig zu einer Physiotherapie gehen. Schmerzen hat sie nach wie vor. Frau B. kam zum Konsumentenschutz Verband Österreich und wollte eine Wiedergutmachung für die ihrer Meinung nach vernachlässigte Sorgfaltspflicht seitens der Hofer-Filiale.
Die Haftpflichtversicherung der Firma Hofer KG teilte in einer Stellungnahme mit, dass man keine Verantwortung seitens der Hofer KG feststellen könne, viel mehr könne man von jeder Kundin erwarten, dass diese vor die Füße schaut und der einzuschlagenden Wegstrecke die volle Aufmerksamkeit zuwende. Frau B. antwortete darauf, dass Sie ja keinen mehrstelligen Betrag fordere sondern sich einfach eine menschliche Geste, z. B. in der Form eines Einkaufsgutscheines erwartet hätte. Die Haftpflichtversicherung teilte daraufhin mit, dass dies mangels erkennbarer Haftung leider nicht möglich sei.