Hohe Behandlungskosten
Die Tochter von Frau Z. war bis Anfang Mai 2016 bei Frau DDr. Andrea Borbely in Behandlung. Im März 2015 hat die Konsumentin eine Rechnung in Höhe von ca. € 1.800,- für das zweite Behandlungsjahr erhalten und diese bezahlt. Erst danach ist der Konsumentin aufgefallen, dass für das zweite Behandlungsjahr lediglich ein Betrag in Höhe von ca. € 1.600,- verrechnet werden sollte. Sie konnte nicht nachvollziehen, wieso ihr Frau DDr. Andrea Borbely einen höheren Betrag verrechnet hat. Die Konsumentin habe diesbezüglich auch keinen Hinweis bzw. Informationen erhalten. Hilfesuchend wandte sie sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine Frau Z. zufriedenstellende Lösung gefunden werden, da DDr. Andrea Borbely bis Redaktionsschluss keine Stellung zu dieser Angelegenheit bezogen hat.