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Rechtzeitiger Rücktritt vom Vertrag wird nicht anerkannt?

Frau J. wurde im Februar 2015 von einem Werber des Unternehmens Libu Zet e.U. in ihrer Wohnung aufgesucht. Im Zuge dieses Besuches hat sie einen Vertrag mit dem genannten Unternehmen geschlossen. Nach Erhalt der Auftragsbestätigung hat sie der beigefügte Rücktrittsformular ausgefüllt und dem Unternehmen zugeschickt. Trotz dessen hat die Konsumentin seitens des Unternehmens eine Forderung in Höhe von ca. € 50,- erhalten. Aus diesen Gründen wandte sich Frau J. an die Hilfe des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und ersuchte das Unternehmen, den Rücktritt vom Vertrag anzuerkennen und allfällige Forderungen gegen sie auszubuchen. Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte die Angelegenheit teilweise positiv geklärt werden. Das Unternehmen Libu Zet e.U. teilte mit, dass die Konsumentin von der Bestellung des Abonnements "In Touch" zurückgetreten ist, jedoch nicht von der Bestellung des Abonnements "Hör Zu". Das Unternehmen bestand darauf, dass Frau J. die Verpflichtung einhält und gab an, die Kündigung nach Ablauf der Jahresverpflichtung verbindlich vorgemerkt zu haben. Jedoch nach weiterer Intervention seitens des Konsumentenschutzes hat das Unternehmen sämtliche weitere Lieferungen eingestellt und Frau J. hat die Sendungen retourniert.