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Kosmetische Behandlungen mit Folgen?

Im Jahr 2011 hat Frau F. an das Unternehmen AK Pure-Beauty-Cosmetic KG Zahlungen in Höhe von insgesamt ca. € 2.000,- geleistet. Laut Angaben der Konsumentin hat sie Ende des Jahres 2011 die kosmetische Behandlung angefangen und aufgrund ihrer Schwangerschaft unterbrochen. Frau F. wurde seitens des Unternehmens mitgeteilt, dass sie die Behandlungen zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen kann. Dementsprechend hat die Konsumentin Ende des Jahres 2012 versucht Kontakt mit dem Unternehmen aufzunehmen, jedoch überhaupt keine Rückmeldung seitens des Unternehmens erhalten. Frau F. hat nur drei Behandlungen in Anspruch genommen, dabei wurde ihre Haut aufgrund falscher Einstellungen des Gerätes im Kinn- und Halsbereich verbrannt und hat Narben davongetragen. Da sie den bezahlten Betrag in Höhe von ca. € 2.000,- samt 4 % Zinsen seit Januar 2013 zurückerstattet haben wollte und eigenständig keine Lösung finden konnte, wandte sie sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Trotz Vermittlung durch den Konsumentenschutz Verband Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine für Frau F. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Die AK Pure-Beauty-Cosmetic KG teilte mit, dass die Konsumentin ein Gesamtpaket erworben habe, dass billiger sei als die einzelnen Behandlungen zusammen. Außerdem sei noch ein Gutschein im Wert von € 500,- angerechnet worden, was ein Entgegenkommen des Unternehmens war. Frau F. hat im Laufe der Monate mindestens 8 Behandlungen in Anspruch genommen, davon einige Termine wiederholt verschoben, sodass das Behandlungsintervall stark variert hat, was auch den Erfolg der Behandlung beeinträchtigen konnte. Selbst nach langer Pause war das Unternehmen bereit, die Behandlung ohne zusätzliche Kosten wieder aufzunehmen und weiterzuführen. Bei einer IPL Behandlung könne es in manchen Situationen zu Rötungen durch Hitze kommen, worüber
Frau F. vor der ersten Anwendung aufgeklärt worden sei. Die Nebenwirkung klingt bald ab und hat keine Auswirkungen auf die Gesamtwirkung. In einer weiteren Stellungnahme teilte das Unternehmen mit, dass, wenn Frau F. nur drei Behandlungen bekommen habe, dieser sogar nach dreieinhalb Jahren die Fortsetzung der Behandlung ohne Extrakosten, maximal 12x im Abstand von 6 Wochen, angeboten würde. Als Alternative bot das Unternehmen an, die gezahlte Summe, abzüglich der geleisteten Behandlungen, in anderen Behandlungen abzugelten. Eine Rückzahlung ist nicht möglich.