Unzureichende Informationen über Kosten?
Herr B. habe das Unternehmen Visum Support mit der Beschaffung eines Visums für Russland beauftragt. Der Konsument habe daraufhin eine Rechnung in Höhe von € 178,- erhalten, obwohl er der Meinung gewesen sei, dass die Beschaffung des Visums nicht mehr als € 122,- hätte kosten dürfen. Laut Angaben des Herrn B. sei er nicht darüber in Kenntnis gesetzt worden, dass für die Einladung ein Betrag in Höhe von € 45,- zur Verrechnung kommen würde, zudem sei in der Tarifaufstellung des Unternehmens zu dem Land Russland nicht auf allfällige Kosten einer Einladung hingewiesen worden. Zusätzlich würden auf der Webseite des Unternehmens einige Preise exkl. USt. und andere inkl. USt. ausgewiesen. Da auch noch weitere Kosten, auf die der Konsument erst im Nachhinein hingewiesen worden sei, verrechnet worden seien, wandte er sich hilfesuchend an de Konsumentenschutz. Trotz Einschaltens des Konsumentenschutzes konnte leider keine zufriedenstellende Lösung für Herrn B. gefunden werden. Das Unternehmen war bedauerlicherweise nicht bereit, zur Angelegenheit Stellung zu beziehen, geschweige denn ihm die Differenz in Höhe von € 66,- zurückzuerstatten.