Ein Missverständnis
Herr H. habe im April dieses Jahres seitens "Cyberservices B.V." eine Forderung erhalten obwohl er mittels E-Mail seinen Vertrag bereits im Jänner gekündigt und eine Bestätigung diesbezüglich erhalten habe. Daher wandte er sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes stellte sich heraus, dass Herr H. in der Zwischenzeit sein Profil ungewollt reaktiviert hat, was natürlich die Forderung seitens "Cyberservices B.V." erklärte. Dennoch war das Unternehmen aus Kulanz bereit, die Forderung auszubuchen und die Mitgliedschaft zu stornieren.