Doch nicht fristgerecht
Frau D. habe Mitte letzten Jahres für ihren zehnjährigen Sohn einen Vertrag mit "Young- Ung Taekwondo GmbH". Der Vertrag habe eine Mindestvertragsdauer von sechs Monaten sowie eine Kündigungsfrist von zwei Monaten gehabt. Da sie die Kündigung laut eigenen Angaben fristgerecht erklärt habe, diese jedoch nur mit Anfang dieses Jahres akzeptiert worden sei, wandte sie sich an den Konsumentenschutz. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes wurde die Angelegenheit erneut überprüft und somit festgestellt, dass die Kündigung zu spät erklärt wurde sodass das nächstmögliche Vertragsende erst im Februar diese Jahres war.