Misslungene Laserbehandlung - Verbrennungen
Frau G. habe bei dem Unternehmen First Lady Belezza mehrfach Laserbehandlungen zwecks Haarentfernung in Anspruch genommen. Die Konsumentin sei mit den Leistungen des Unternehmens und mit deren Umgang mit den Kunden nicht zufrieden gewesen. Laut Angaben von Frau G. habe sie während einer Behandlung im März 2015 Verbrennungen ersten Grades erlitten. Die Konsumentin habe sich durch das Verhalten und die Vorgehensweise des Unternehmens getäuscht und in die Irre geführt gefühlt, Grund weshalb sie sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz gewandt habe. Trotz Unterstützung durch den Konsumentenschutz konnte leider keine einvernehmliche Lösung gefunden werden. Das Unternehmen First Lady Belezza war nicht bereit, dem Konsumentenschutz zu antworten, um Stellung zu nehmen, geschweige denn Frau G. entgegenzukommen.