Misslungene Behandlung - finanzielle Entschädigung zugesichert, jedoch nicht geleistet
Frau Ö. hat das Unternehmen "First Lady Belezza" mit der Haarentfernung beauftragt und sich für eine 10-Sitzungen-Laser-Haarentfernungsbehandlung entschieden. Im September 2014 hat sie eine Anzahlung in Höhe von ca. € 450,- geleistet und bei Beginn der Behandlung den Restbetrag in Höhe von ca. € 650,- bezahlt. Frau Ö. hat die Behandlungen abgebrochen, da diese nicht zum gewünschten Ergebnis geführt hätten. Des Weiteren hat Frau Ö. trotz vereinbarter Termine jedes Mal mindestens zwei Stunden gewartet. Zudem war das Personal bzw. der Umgangston unfreundlich und die Betreuung unprofessionell. Die Konsumentin hat dem Unternehmen ihre Unzufriedenheiten bekannt gegeben, woraufhin ihr die Rückerstattung von ca. € 687,- zugesichert wurde. Das Unternehmen hat das Versprechen jedoch nicht eingehalten. Da Frau Ö. die Angelegenheit nicht eigenständig klären konnte, wandte sie sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Das Unternehmen "First Lady Belezza" war nicht bereit dem Konsumentenschutz Verband Österreich bis Redaktionsschluss eine Stellungnahme abzugeben. Nach mehrmaligen Anrufen seitens der Konsumentin bei "First Lady Belezza" hat Frau Ö. den Betrag zurück bekommen.