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Kein Interesse an Gewinnspielen

Frau B. sei von dem Unternehmen "EuroLottoChance" angerufen worden, wobei ihr Wett- und Lotteriedienstleistungen angeboten worden wären. Anschließen habe die Konsumentin ein Begrüßungsschreiben erhalten, in dem ihr mitgeteilt worden wäre, dass sie einen Vertrag abgeschlossen habe und ihr ein Betrag in Höhe von € 69,- von ihrem Konto abgebucht werden würde. Da Frau B. an solchen Gewinnspielen nicht teilnehmen habe wollen bzw. ihrer Meinung nach solche Gewinnspielzusagen nichtig wären wandte sie sich an die Hilfe des Konsumentenschutzes. Durch die Intervention des Konsumentenschutzes konnte eine positive Lösung für Frau B. erreicht werden. Das Unternehmen "EuroLottoChance" stornierte die Teilnahme, buchte die Forderung aus und löschte die persönlichen Daten der Konsumentin.