Forderung trotz Rücktrittserklärung
Herrn B. sei seitens des Unternehmens Affinitas GmbH (eDarling) ein Betrag in Höhe von € 360,- von seinem Konto abgebucht worden. Herr B. habe mit dem Unternehmen zwar einen Vertrag abgeschlossen, jedoch erklärte er den Rücktritt von diesem in der dafür vorgesehenen Frist und ließ den Betrag in Höhe von € 360,- zurückbuchen. Zur Bereinigung der Angelegenheit habe sich Herr B. an die Hilfe des Konsumentenschutzes gewandt und das Unternehmen um die Ausbuchung der Forderung ersucht. Durch die Intervention des Konsumentenschutzes konnte die Angelegenheit zur Zufriedenheit des Konsumenten gelöst werden. Affinitas GmbH (eDarling) teilte mit, dass es sich um ein Missverständnis gehandelt hat, der rückwirkende Widerruf akzeptiert wird und die Forderung gegen Herrn B. als gegenstandslos anzusehen ist.