Mangelhafte Betreuung vorhanden!
Im September 2014 habe Frau P. einen Fitnessvertrag mit CVS Fitness GmbH abgeschlossen. Laut Angaben der Konsumentin sei sie mit den Betreuungsleistungen unzufrieden gewesen: eine Mitarbeiterin des Unternehmens habe ihr mitgeteilt, dass sie jederzeit den Vertrag kündigen könne, weshalb Frau P. auf diese Zusage vertrauend den Vertrag unterschrieben und die Fitnessleistungen in Anspruch genommen habe. Zusätzlich konnte sie aufgrund gesundheitlicher Probleme (50% invalid) auf Dauer nicht mehr trainieren und habe den Fitnessvertrag außerordentlich gekündigt, jedoch ohne zufriedenstellende Rückmeldung seitens CVS Fitness GmbH zu erhalten. Hilfesuchend habe sich Frau P. an den Konsumentenschutz gewandt. Nach dem Einschreiten des Konsumentenschutzes konnte eine einvernehmliche Lösung gefunden werden, und zwar, der Vertrag wurde aus Kulanz mit Ende März 2015 als beendet betrachtet und ein Betrag in Höhe von € 200,- wurde noch einmalig abgebucht.