Zahlungsaufforderungen vom unbekannten Unternehmen
Gegenüber Herrn F. seien im Februar 2015 seitens eines Inkassobüros im Namen des Unternehmens Maxolution Online Service GmbH zwei Forderungen in Höhe von € 184,- und € 153,- geltend gemacht worden. Herr F. habe keinen Vertrag mit dem Unternehmen abgeschlossen und auch in keiner Weise Kontakt mit diesem gehabt. Der Konsument habe bis dato keine Zahlungsaufforderungen seitens der Maxolution Online Service GmbH erhalten und könne die erhaltenen Forderungen nicht nachvollziehen, weshalb er diese beeinsprucht habe. Laut Angaben des Konsumenten sei die angegebene Anschrift falsch, weshalb er um Überprüfung der Angelegenheit ersucht habe. Trotz Unterstützung des Konsumentenschutzes konnte keine positive Lösung für Herrn F. gefunden werden. Für die weitere Betreibung der Forderung wurde eine Rechtsanwaltskanzlei beauftragt, welche mitteilte, dass, sollte der Konsument weiterhin der Meinung sein, die Forderungen nicht verursacht zu haben, eine polizeiliche Anzeigebestätigung erforderlich sei, sonst werden die Betreibungsverfahren gegen Herrn F. fortgesetzt.