Kostenpflichtiger Parkplatz?
Frau C. sei für kurze Zeit im Geschäft "Fressnapf" gewesen, wobei sie seitens des Unternehmens Park & Control PAC Austria GmbH eine Strafe in Höhe von € 75,- erhalten habe. Die Konsumentin habe weder Automaten noch Schilder gesehen, welche auf die Pflicht hinweisen würden, sich ein Ticket zu lösen. Außerdem habe es über jahrelang keine Automaten auf dem Parkplatz gegeben. Da die Konsumentin der Meinung gewesen sei, dass der Parkplatz zu dem Geschäft gehören würde und die Forderung seitens des Unternehmens nicht nachvollziehen konnte, jedoch eigenständig keine Lösung finden konnte, wandte sie sich an die Hilfe des Konsumentenschutzes. Frau C. ersuchte das Unternehmen die Forderung gegen sie auszubuchen.
Durch das Einschreiten des Konsumentenschutzes konnte eine einvernehmliche Lösung gefunden werden. Das Unternehmen Park & Control PAC Austria GmbH war kulanterweise bereit den Betrag in Höhe von € 75,- auf € 40,- zu reduzieren und teilte mit, dass der Umstand, dass der Kundenparkplatz kaum noch den Kunden des Geschäftes zur Verfügung stand, es erforderlich machte, eine Parkraumbewirtschaftung mit Gebührenpflicht einzuführen, wobei der Betrieb per 15.01.2014 startete. Darauf sei laufend mit Flugblättern hingewiesen. Den Kunden des Geschäftes wird der bezahlte Betrag bei Vorlage des Parktickets an der Kasse refundiert.