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Power Plate Training führt zu gesundheitliche Probleme

Frau T. hat eine Nutzungsvereinbarung mit dem CVS Fitness GmbH abgeschlossen, welches sie in Folge einer fachärztlichen Untersuchung aufgrund gesundheitlicher Beschwerden kündigen wollte. Da die Konsumentin aufgrund der arteriellen Hypertonie an den Power Platte Einheiten nicht mehr teilnehmen durfte, konnte sie nicht nachvollziehen, warum die außerordentliche Kündigung nicht anerkannt werden konnte und ihr eine Kulanzlösung angeboten worden sei. Hilfesuchend wandte sich Frau T. an den Konsumentenschutz. Nach Einschalten des Konsumentenschutzes konnte eine positive Lösung erreicht werden: CVS Fitness GmbH hat die Vertragskündigung von Frau T. aufgrund der gesundheitlicher Beschwerden akzeptiert.