Paket wurde dem Nachbarn zugestellt
Herr K. sollte in Jänner 2015 ein Paket durch DPD Direct Parcel Distribution Austria GmbH zugestellt bekommen. Da Herr K. bei der Lieferung nicht zu Hause war, sei das Paket dem Nachbarn zugestellt worden, obwohl er keine Abstellgenehmigung zu einem Dritten unterschrieben habe. Daher wandte er sich an den Konsumentenschutz. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes informierte das Unternehmen DPD Direct Parcel Distribution Austria GmbH den Konsumenten, dass das Unternehmen berechtigt sei nach dem ersten erfolglosen Zustellversuch bei einem empfangsbereiten Nachbarn abzuliefern. Aufgrund eines ähnlichen Vorfalls im Vorjahr, welches durch die Rechtschutzversicherung des Konsumenten zu Erledigung gebracht und wobei auch die Ware beschädigt zugestellt worden sei, habe das Unternehmen aus Kulanz die Versandkosten in Höhe von € 4,- zurückerstattet und bestätigt, dass zukünftige Zustellungen nach erfolglosem Zustellversuch beim nächstgelegen DPD PaketShop hinterlegt werden.