Ein Schmuckstück zum Preis von zwei
Am 27.02.2014 habe Frau S. bei dem Unternehmen D-Jewels Altinova Mevkii Sinan Mah. in Antalya/Türkei einen Ring zum Preis von € 6.200,- gekauft. Darauf sei eine Anzahlung in Höhe von € 4.000,- geleistet worden, wobei der Restbetrag (€ 2.200) nach ca. zwei Monaten in zwei Raten beglichen werden sollte. Einen Monat nach Vertragsabschluss sei der Ring beschädigt und aufgrund dessen seitens eines Juweliers begutachtet worden. Weiters vermerkte die Konsumentin, dass der Juwelier den Ring (in unbeschädigtem Zustand) auf einen Höchstwert von € 3.000,- geschätzt hätte. Dazu vermerkte Frau S. dass ihr seitens D-Jewels Altinova Mevkii Sinan Mah zugesichert worden sei, dass der Ring eigentlich einen fünf Ziffernwert haben sollte. Frau S. ersuchte das Unternehmen ihr eine Erklärung hinsichtlich des abweichenden Wertes zu übermitteln, die Rückwandlung des Kaufvertrages akzeptieren und wandte sich mangels einer Antwort an den Konsumentenschutz. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes wurde dem Unternehmen die Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt und D-Jewels Altinova Mevkii Sinan Mah ersucht die Rückwandlung des Vertrages zu akzeptieren. D-Jewels Altinova Mevkii Sinan Mah erklärte sich mit der Rückwandlung nicht einverstanden und erstellte kulanter Weise ein Angebot, sodass von dem Restbetrag € 1.200,- reduziert wurde.