Haustürgeschäft - Vertrag wurde storniert!
Frau Sch. habe von Libu-Zet e.U. zwei Forderungen in Höhe von insgesamt € 25,- erhalten. Laut ihrer Angaben sei sie Ende 2014 im Zuge eines Haustürgeschäftes überredet bzw. aufgefordert worden, ihre Unterschrift für zwei Zeitschriftenabos zu leisten. Frau Sch. sei nicht über ihre Rücktrittsrechte belehrt worden. Nach Erhalt eines Briefes seitens Libu-Zet e.U. habe die Konsumentin die Verträge umgehend schriftlich gekündigt bzw. sei von diesen zurückgetreten, wobei sie erneut einen Besuch von dem Vertreter erhalten habe, der ihr mitgeteilt habe, dass sie sich bis Ende Jänner für einen gültigen und bindenden Vertragsabschluss entscheiden könne. Da ein Vertragsabschluss seitens der Konsumentin nicht erwünscht gewesen sei, habe sie erneut ihren Rücktritt vom Vertrag erklärt, wobei sie daraufhin eine schriftliche Rückmeldung von Libu-Zet e.U. erhalten habe, mit der Begründung, dass der Rücktritt nicht fristgerecht erfolgte. Hilfesuchend habe sich Frau Sch. an den Konsumentenschutz gewandt. Nach dem Einschalten des Konsumentenschutzes konnte eine einvernehmliche Lösung gefunden werden: der Vertrag gilt seitens Libu-Zet e.U. als beendet, wobei die Konsumentin die erhaltene Zeitschriften entweder retournieren oder die offene Rechnung für diese begleichen soll.