Rücktritt vom Vertrag wird nicht anerkannt?
Frau B. habe eine Nutzungsvereinbarung mit CVS Fitness GmbH abgeschlossen, welches sie aufgrund gesundheitlicher Probleme (Skoliose) kündigen wollte. In Folge eines Arztbesuchs habe sie ihren Vertrag noch vor Beginn des vereinbarten Zeitraumes gekündigt bzw. ihren Rücktritt erklärt, da ihr Arzt mitgeteilt habe, dass das Power-Platte-Training ihren gesundheitlicher Zustand verschlechtern könne. Da der gesundheitliche Zustand der Konsumentin bei der Erstbetreuung bekannt gegeben worden sei, konnte sie nicht nachvollziehen, warum ihre Kündigung bzw. Rücktritt vom Vertrag samt ärztlichen Unterlagen nicht anerkannt worden sei. Zusätzlich sei ihr beim Vertragsabschluss seitens einer Mitarbeiterin mitgeteilt worden, dass mit einem ärztlichen Attest eine Vertragskündigung bzw. ein Rücktritt vom Vertrag problemlos akzeptiert werden könnte. Auf diese Zusage vertrauend habe Frau B. den Vertrag auch unterschreiben. Da sich Frau B. getäuscht und in die Irre geführt gefühlt habe, habe sie sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz gewandt. Nach Einschalten des Konsumentenschutzes konnte eine positive Lösung erreicht werden: CVS Fitness GmbH hat die Kündigung bzw. den Rücktritt vom Vertrag anerkannt.