Schändliches Geschäft mit Wünsche und Sehnsüchten der Senioren
Herr H. habe Anfang des Jahres 2014 mit "Werbe-Service" aus Deutschland einen Vertrag über eine Partnervermittlung abgeschlossen. Dabei habe er für ganze zwölf Vorschläge sage und schreibe € 5.950,- bezahlt. Zu beachten sei, dass Herr H. 80 Jahre "Jung" sei. Im Zuge eines Geistesblitzes und auf Drängen seiner Tochter sei der Konsument zur Einsicht gekommen, dass dieser hohe Betrag in keinem Verhältnis zur Gegenleistung stehe. Laut Aussage des Konsumenten sei ein angemessener Preis in Höhe von höchstens € 500,- angebracht. Weil aber solche Geschäfte fragwürdig seien und weil er mit dem Unternehmen die Angelegenheit nicht habe klären können, wandte sich Herr H. an den Konsumentenschutz. Trotz Einschreiten des Konsumentenschutzes konnte leider keine einvernehmliche Lösung erreicht werden. Das Unternehmen war nicht bereit in dieser Angelegenheit Stellung zu beziehen bzw. dem Konsumentenschutz oder dem "abgezockten" alten Herrn zu antworten geschweige denn ihm entgegenzukommen