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Kein Vertrag, jedoch Forderung

Herr R. habe von einem Inkassobüro im Namen von Maxolution Online Service GmbH eine Forderung in Höhe von € 455,- erhalten. Da er die Forderung nicht nachvollziehen konnte, zumal er weder einen Vertrag mit dem Unternehmen abgeschlossen, noch Kontakt mit dem Unternehmen gehabt habe und die Angelegenheit eigenständig nicht klären konnte, wandte er sich an die Hilfe des Konsumentenschutzes und ersuchte das Unternehmen die Forderung gegen ihn auszubuchen. Durch die Intervention des Konsumentenschutzes konnte die Angelegenheit zur Zufriedenheit des Konsumenten gelöst werden. Das Inkassobüro teilte nach Rücksprache mit dem Unternehmen Maxolution Online Service GmbH mit, dass der Akt außer Evidenz genommen wurde.