Fitnessvertrag aufgrund gesundheitlicher Probleme gekündigt
Frua C. habe einen Vertrag mit dem Unternehmen CVS Fitness GmbH abgeschlossen. Laut Angaben der Konsumentin sei ihr seitens des Unternehmens mitgeteilt worden, dass im Falle gesundheitlicher Probleme bzw. Vorlage eines ärztlichen Attests sie fristlos kündigen könne. Jedoch sei die außerordentliche Kündigung nicht akzeptiert worden, weshalb sie sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz wandte. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes und Vorlage des ärztlichen Attests, teilte CVS Fitness GmbH mit, dass der Vertrag als beendet gilt und das Unternehmen der Konsumentin weiterhin alles Gute wünscht.