Minderjährige schließt einen Fitnessvertrag auf einer Messe ab
Die minderjährige Schwester von Frau B. habe einen Fitnessvertrag mit CVS Fitness GmbH auf der Messe "La Donna" abgeschlossen. Da ihr Schwester nur beschränkt geschäftsfähig sei, sei die Vereinbarung somit schwebend unwirksam und bedarf der Einwilligung der gesetzlichen Vertreter. Frau B. versuchte mehrmals Kontakt mit dem Fitnesscenter aufzunehmen um das Anliegen zu besprechen, jedoch ohne eine zufriedenstellende Rückmeldung erhalten zu haben. Nach dem Einschalten des Konsumentenschutzes konnte eine einvernehmliche Lösung gefunden werden: der Vertrag gilt seitens CVS Fitness GmbH aus Kulanz als beendet.