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Geschlossene Filiale, trotzdem Forderung erhalten

Frau E. habe von dem Unternehmen CVS Fitness GmbH eine Forderung in Höhe von € 185,- erhalten. Die Konsumentin habe mit dem Unternehmen im Januar 2013 einen Nutzungsvertrag in der Filiale in 1040 Wien, Viktorgasse abgeschlossen, wobei der Vertrag bis zum 15.04.2015 gelaufen wäre. Die Filiale in der Viktorgasse sei jedoch seit Ende Juni 2014 geschlossen. Da der Weg zum Ersatzstudio zu umständlich sowie mit Fahrtkosten für Frau E. verbunden gewesen wäre, habe die Konsumentin die Kündigung des Vertrages an das Unternehmen übermittelt, jedoch ohne positive Rückmeldung seitens CVS Fitness GmbH erhalten zu haben. Aus diesen Gründen wandte sich Frau E. an die Hilfe des Konsumentenschutzes und ersuchte das Unternehmen die Forderung gegen sie auszubuchen sowie den Vertrag rückwirkend zum Datum der Filialschließung aufzulösen. Durch die Intervention des Konsumentenschutzes konnte die Angelegenheit zur Zufriedenheit der Konsumentin gelöst werden. CVS Fitness GmbH teilte mit, dass der Vertrag im Sinne einer kundenorientierten Lösung als aufgelöst gilt.