Reißverschluss nach Reinigung nicht mehr funktionstüchtig, jedoch keine Entschädigung
Im November 2014 habe Frau S. der Alphaclean Textilreinigung Pertich & Co. OHG eine Daunenjacke zur Reinigung gebracht. Die Konsumentin habe beim Abholen des Kleidungsstücks bemerkt, dass der Reißverschluss nicht mehr funktioniert habe, dabei sei ihr von einem Mitarbeiter des Unternehmens mitgeteilt worden, dass dieses keinerlei Gewährleistung für Verschleißteile übernehme. Da der Reißverschluss vor der Reinigung keine Mängel aufgewiesen habe, wandte sich Frau S. an den Konsumentenschutz, um Unterstützung in dieser Angelegenheit zu erhalten. Trotz Einschalten des Konsumentenschutzes konnte keine positive Lösung gefunden werden. Die Alphaclean Textilreinigung Pertich & Co. OHG war nicht bereit, dem Konsumentenschutz zu antworten, um Stellung zu nehmen, geschweige denn der Konsumentin entgegenzukommen.