Jederzeitiges Kündigungsrecht oder ein Missverständnis ?
Herr K. habe am 08.07.2014 einen Bestellschein für die Lieferung der Zeitschrift "Geo" bei dem Unternehmen Helmut Klampferer Medien Vertrieb über den Zeitraum von einem Jahr unterschrieben. Laut Angaben des Konsumenten habe der Mitarbeiter des Unternehmens bei dem Haustürgeschäft auf die Rückseite des Bestellscheines vermerkt, dass das Abonnement ab dem ersten Heft bis Juni 2015 jederzeit tauschbar beziehungsweise kündbar sei. Herr K. habe diesen Vermerk als jederzeitiges Kündigungsrecht verstanden. Da Herr K. auf das vereinbarte seiner Meinung nach jederzeitige Kündigungsrecht hinweisen wollte und die sofortige beziehungsweise vorzeitige Kündigung fordern habe wollen, wandte er sich an die Hilfe des Konsumentenschutzes. Nach Intervention des Konsumentenschutzes teilte das Unternehmen Helmut Klampferer Medien Vertrieb mit, dass das Abonnement kulanterweise mit 01.12.2014 gekündigt wurde, da das Quartal für die Monate September, Oktober, November bereits bezahlt wurde.