Gutscheine nicht eingelöst, auch Geld nicht zurückerstattet
Frau D. habe seit dem Jahr 2012 Groupon-Gutscheine der DEAL LX GmbH, die von dieser nicht eingelöst worden seien. Die DEAL LX GmbH sei insolvent gewesen, weshalb die Konsumentin den bezahlten Geldbetrag in Höhe von insgesamt € 2.140,- nicht zurückerstattet erhalten habe. Frau D. habe diesbezüglich mit dem Unternehmen Kontakt aufgenommen und ersucht, ihr den bezahlten Betrag zurückzuerstatten, sie habe von der DEAL LX GmbH jedoch keine zufriedenstellende Lösung angeboten bekommen, weshalb sie sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz wandte. Trotz Einschalten des Konsumentenschutzes konnte keine einvernehmliche Lösung gefunden werden. Ein Mitarbeiter der DEAL LX GmbH teilte dem Konsumentenschutz telefonisch mit, dass das Unternehmen der Konsumentin entgegenkommen werde. Das Unternehmen war jedoch nicht weiter bereit, dem Konsumentenschutz oder Frau D. zu antworten, um Stellung zu nehmen bzw. der Konsumentin den bezahlten Betrag zurückzuerstatten.