Rücktritt vom Kauf nach Mängelauftritt
Herr W. habe im September 2014 ein gebrauchtes Fahrrad von dem Unternehmen Fahrrad & Ski Heinz Csarmann zum Preis von € 179,- gekauft. Kurz nach dem Kauf seien mehrere Mängel aufgetreten, weshalb Herr W. sich an das Unternehmen wandte. Nach der Mängelbehebung seien weitere Mängel aufgetreten, weshalb das Fahrrad nicht mehr verkehrssicher geworden sei und der Konsument den Rücktritt vom Kauf erwünscht habe. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes habe das Unternehmen Fahrrad & Ski Heinz Csarmann dem Konsumenten angeboten, dass Fahrrad zum halben Preis zurückzunehmen. Herr W. habe das Angebot nicht annehmen wollen, da er befürchtet habe, dass das mangelhafte Fahrrad einem nächsten Kunden verkauft werden könne.