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Kündigung der Mitgliedschaft bei Fitness-Studio

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Die Konsumentin hatte sich im Februar 2024 für eine Mitgliedschaft zum Fitnessstudio Holmes Place Millenium City insbesondere deshalb entschieden, weil ihr dort das Gruppenkursangebot besonders gefiel und die Benutzung eines Schwimmbades möglich war. Bei Unterzeichnung des Vertrages wurde ihr versichert, dass die Gruppenkurse online über die App des Fitnessstudios gebucht werden könnten. Wenig später musste die Konsumentin jedoch feststellen, dass die Anmeldung mit der App wie ihr zugesagt wurde leider nicht funktionierte, da sich bei der Auswahl immer nur ein anderer Club auswählen ließ. Sie wandte sich mit diesem Problem an den Club Manager, wirklich geholfen werden konnte ihr jedoch nicht. Letztlich wurde ihr vorgeschlagen, sie soll einfach bei den Kursen (unangemeldet) vorbeikommen, dies wollte die Konsumentin jedoch nicht, da sie bei diesem Vorgehen bereits zweimal mangels korrekter Anmeldung verwiesen wurde und nicht teilnehmen durfte. Darüber hinaus musste die Konsumentin feststellen, dass ab Juli 2024 das Schwimmbad geschlossen wurde, d.h. sie konnte dieses nicht nutzen, die Sanierung war auf mehreren Monaten angelegt. Da die Konsumentin unter diesen Bedingungen den Vertrag nicht fortführen wollte, ersuche Sie um eine Kulanzlösung beim Club Manager. Da ihr Anliegen jedoch nicht zu ihrer Zufriedenheit gelöst wurde, wandte diese sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich.

Der Konsumenten Schutz Verband Österreich und seine Presseabteilung schilderten dem Unternehmen nochmals die Probleme der Konsumentin mit dem Ersuchen, das Anliegen der Konsumentin so schnell wie möglich zu lösen. Kurz darauf erhielt Konsumentenschutz Verband Österreich die Rückmeldung der Konsumentin, dass keine weiteren Mitgliedsbeiträge abgebucht worden wären und somit davon auszugehen sei, dass der Vertrag wunschgemäß beendet wurde.