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Krank beim Campingurlaub

Die Konsumenten buchten am 9.  Mai 2024 direkt am Campingplatz Riegersburg Vulkanland Camping Riegersburg GmbH ein Wohnmobilheim für zwei Personen von 22.07. 2024 bis 28.07.2024. Sie erhielten umgehend dafür eine Buchungsbestätigung mit der Nummer #29 33 9 per E-Mail. Es wurde vereinbart, dass die Gesamtsumme von € 794,- erst bei Urlaubsantritt bezahlt werden sollte. Dies erschien den Konsumenten – wie sie anführten zwar ungewöhnlich – es wurde aber dergestalt durchgeführt. Leider mussten die Konsumenten den Urlaub bereits am dritten Tag abbrechen, da die Konsumentin erkrankte und der Campingurlaub deshalb nicht fortgesetzt werden konnte. Dennoch mussten sie den vollen Betrag bezahlen. Als dies von den Konsumenten beanstandet wurde, erhielten sie seitens des Unternehmens die Antwort, dass sie Reiseversicherung abschließen hätten müssen.  Da die Konsumenten das Geld für jene Tage zurückhaben wollten, die sie aufgrund der Erkrankung nicht konsumieren konnten, wandten sie sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich.

Der Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung legten das Anliegen der Konsumenten der Geschäftsführung von Vulkanland Camping Riegersburg GmbH ausführlich dar. Seitens der Geschäftsführung wurde angemerkt, dass dies nicht üblich wäre und die Konsumentin auch nie eine Bestätigung betreffend die Erkrankung vorgelegt hätten, dennoch wäre man aus Gründen der Kulanz bereit, die Ausfalltage zurückzuerstatten. Die Konsumenten erhielten wenige Tage später die Gutschrift in der Höhe von € 710,- auf die Kreditkarte rücküberwiesen.