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Unterbliebene Rückerstattung für Taylor Swift Konzerttickets

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Mit der Absage der Taylor Swift Konzerte in Wien erhielt die Konsumentin am 7.8.2024 eine E-Mail der CTS Eventim Austria Gmbh (www.oeticket.com), dass eine Gestattung der bezahlten Tickets innerhalb von zehn Werktagen erfolgen würde. Diese zehn Werktage waren, nach Angabe der Konsumentin – mit Rücksicht auf einen Feiertag – um 8:00 Uhr, den 22.08.2024 vergangen. Am 23.8.2024 erhielt die Konsumenten eine E-Mail der CTS Eventim Austria Gmbh (www.oeticket.com), in der um Bekanntgabe ihrer Bankdaten gebeten wurde. Die Konsumentin beantworte diese E-Mail auch sofort, seitdem erfolgte jedoch keinerlei Rückmeldung der CTS Eventim Austria Gmbh (www.oeticket.com) oder Überweisung des für die Karten bezahlten Betrages. Nachdem die Konsumenten mindestens zehn E-Mails, Facebook Nachrichten sowie Telefon Anrufe vergeblich versuchte, wandte sie sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich. 

Der Konsumenten Schutz Verband Österreich und seine Presseabteilung legten das Anliegen der Konsumentin wie oben geschildert dem Unternehmen ausführlich dar. Kurz darauf erfolgte die Rückmeldung des Unternehmens, dass die Refundierung der Tickets am 22.8.2024 erfolgt wäre. Weiters dass aufgrund eines der Konsumentin geöffneten Konflikts  auf ihrem PayPal acoount der Ticket Preis nicht sofort gutgeschrieben werden konnte. Erst nach Abklärung und Beendigung dieses Problems (nach Schließung des Konflikts), konnte die Überweisung vorgenommen werden. Bereits am 04.09.2024 wurde der gegenständliche Betrag auf das von der Konsumentin bekannt gegebene Bankkonto rücküberwiesen.