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Nicht zugestellte Artikel in Rechnung gestellt

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Am 24.3.2024 gab die Konsumentin eine online Bestellung bei Zalando SE für diverse Artikel auf, das Paket wurde ihr am 29.3.2024 über eine Abholstation zugestellt. Das Paket sollte zwei Paar Schuhe sowie 21 Sonnenbrillen enthalten. Beim Öffnen des Pakets bemerkte sie sofort, dass ein Paar Schuhe fehlte, lediglich der Staubbeutel der fehlenden Schuhe fand sich im Karton. Die Konsumentin setzte sich mit dem Kundenservice von Zalando SE in Verbindung und reklamierte das fehlende Paar Schuhe. Sie musste daraufhin eine verbindliche Erklärung unterschreiben, dass ihr die Schuhe nicht zugestellt wurden. Damit schien die Sache erledigt. Erst später merkte die Konsumentin, dass auch 4 der 21 bestellten Sonnenbrillen nicht im Paket enthalten waren. Ebenso wie bei den fehlenden Schuhen reklamierte sie dies über das Kundenservice, dies brachte jedoch diesmal diverse ungeahnte Probleme mit sich. Vom Kundenservice wurden ihr nun betreffend Ihr Anliegen unterschiedliche Auskünfte erteilt, eine Lösung konnte nicht gefunden werden. Letztlich retournierte die Konsumentin das gesamte Paket an Zalando SE  – genau so, wie sie es erhalten hatte, und ersuchte um Stornierung sämtlicher gegen sie in dieser Sache gerichteten Forderungen. Da dies nicht erfolgte und die Zahlungsaufforderungen bereits über die Pair Finance GmbH übermittelt wurden, wandte sie sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich.

 

Der Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung setzten sich sowohl mit Zalando SE als auch mit der Pair Finance GmbH in Verbindung, um das Anliegen der Konsumentin umgehend aufzuklären. Wenig später wurde seitens der Pair Finance GmbH mitgeteilt, dass die Forderung seitens der Mandantschaft von der Pair Finance GmbH zurückgezogen wurde und damit die Einstellung des gegenständlichen Verfahrens erfolgte und sämtliche Forderungen gegen die Konsumentin in dieser Angelegenheit storniert wurden.