Die Konsumentin kaufte am 17.11.2023 zwei Zwergwidder-Kaninchen bei der Fressnapf Handels-GmbH (vertreten durch Kosch&Partner RA). Eines der Kaninchen zeigte schon am ersten Tag gesundheitliche Beschwerden, weil es häufig nieste. Bereits am 22.11.2023 musste die Konsumentin zum ersten Mal mit dem Kaninchen zum Tierarzt, weil es so verschnupft und voll von Sekret war. So entstanden für die Konsumentin die ersten beiden Arztrechnungen von 53,17 € und 31,65 € für den Folgetermin. Am 01. 01.2024 stellte die Konsumentin weiters fest, dass das andere Kaninchen den Kopf komplett schief hielt, weniger Aktivität zeigte und kaum mehr Nahrung zu sich nahm. Deshalb musste ein weiterer Termin beim Tierarzt erfolgen. Bei diesem Termin musste Blut abgenommen werden, und es wurde festgestellt, dass die Kaninchen mit IC Parasiten (Encephalitozoon cunculli) infiziert waren. Die Rechnung für Behandlung und Laborbefund belief sich auf 277,07 €. Insgesamt hatte die Konsumentin nun Rechnungen für die von der Fressnapf GmbH gekauften kranken Kaninchen von insgesamt 361,89 €. Da die Konsumentin die Meinung vertritt, die Tiere hätten vor dem Verkauf untersucht und ggf. behandelt werden müssen, wandte sich die Konsumentin an den Konsumentenschutz Verband Österreich, weil sie insbesondere eine Übernahme der Tierarztkosten durch das Unternehmen wollte.
Der Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung setzten sich mit dem Unternehmen, welche die Angelegenheit zur weiteren Bearbeitung an RA Kosch&Partner übergab, in Verbindung und legten den Sachverhalt sowie das Anliegen der Konsumentin ausführlich dar. Offenbar erst durch die zusätzliche Einschaltung eines Anwaltes seitens der Konsumentin erfolgte eine Rückmeldung: In dieser Rückmeldung des Unternehmens (RA) war festgehalten, dass das Unternehmen von der Konsumentin zu keinem Zeitpunkt kontaktiert wurde, um eine allfällige Mangelhaftigkeit zu rügen beziehungsweise ihr Anliegen darzulegen. Dadurch wäre dem Unternehmen nicht die Möglichkeit eingeräumt worden, die Mangelhaftigkeit zu überprüfen und gegebenenfalls Gewährleistungsansprüchen nachzukommen. Es wurde festgehalten, dass das Unternehmen bereit gewesen wäre, die Tiere auszutauschen bzw. auch gesund zu pflegen. Da der Konsumentin jedoch beim Erwerb der Kaninchen erklärt worden war, dass es in der Filiale der Fressnapf GmbH keinen Veterinärmediziner gab, kam eine Begutachtung bzw. Austausch der Kaninchen für die Konsumentin nicht in Frage. Insbesondere auch deshalb, weil auf dem zugehörigen Tierpass angegeben war, dass die Tiere völlig gesund wären. Seitens des Unternehmens wurde eine vollständige Kostenübernahme für den Tierarzt abgelehnt. Es wurde der Konsumentin letztlich lediglich eine Entschädigung von 150,- € angeboten. Die Konsumentin akzeptierte dieses Anbot zwar, war aber nicht zufrieden, da sich die Gesamtkosten für die Tierarzt-Behandlungen auf insgesamt 389,89 € beliefen und die Konsumentin sohin 211,89 € selbst übernehmen musste. Insgesamt zeigte sich die Konsumenten sehr enttäuscht und versicherte, in Zukunft keine Tiere mehr bei der Fressnapf GmbH kaufen zu wollen und diese auch nicht weiter zu empfehlen.