Die Konsumentin hatte beim Unternehmen Zalando SE eine Bestellung im Wert von rund 170 € getätigt. In der Folge hatte die Konsumentin jedoch das Paket der getätigten Bestellung nie erhalten. Sie meldete dies sowohl beim Zustellunternehmen – der Post AG – als auch der Zalando SE, und ersuchte in etlichen EMails um Aufklärung, um erneute Zustellung oder um Rücküberweisung des gezahlten Betrages. In der Folge stellte sich heraus, dass das Paket aus der Empfangsbox gestohlen wurde, weshalb die Konsumenten auch eine Anzeige bei der Polizei erstattete. Die Post AG kam keiner Erstattung nach, obwohl sie der Konsumenten bestätigten, dass das Paket als nicht zugestellt ausgewiesen war. Zalando SE gab an, dass eine Gutschrift erst dann veranlasst werden könnte, wenn die Post AG bestätigte, dass das gegenständliche Paket nicht zugestellt wurde. Die Konsumentin übermittelte umgehend diese Bestätigung. Da es trotzdem zu keiner Erstattung des Kaufpreises kam, wandte sich die Konsumentin an die Konsumentenschutz Verband Österreich.
Der Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung setzten sich sowohl mit der Post AG als auch mit dem Hauptunternehmen der Zalando SE in Verbindung und legten den Sachverhalt nochmals ausführlich dar. Zalando SE bestätigte, dass diese im Rahmen der Qualitätssicherung bzw. aus einmaliger Kulanz der Konsumentin den geleisteten Betrag in der Höhe von rund 170 € auf ihre Kreditkarte zurückerstatten werden.