Herr K. hatte am 15.08.2023 bei der Amazon Europe Core S.à r.l.
Schmuck im Wert von €272,27 bestellt. Am 17.08.2023 erhielt er diesen dann zugestellt. Der Konsument übernahm unter Abgabe des geforderten Passwortes die Ware, da der Amazon Karton äußerlich komplett in Ordnung war. Als der Konsument das Paket öffnete, um die Schachtel mit dem Schmuck heraus zu nehmen, musste er feststellen, dass der Klebestreifen nicht mehr komplett intakt war und dass der Schmuck fehlte. Unverzüglich kontaktierte Herr K. Amazon Europe Core S.à r.l. und erstattete polizeiliche Anzeige. Die Service Line der Amazon Europe Core S.à r.l. gab weiters an, dass der Fall erst weiter behandelt werden könne, wenn sich die Polizei oder der Staatsanwalt bei Amazon Europe Core S.à r.l. in dieser Sache melde. Weiters, dass dies bis 06.10.2023 erfolgen müsse, da sonst Rückzahlungsansprüche verfallen würden. Da der Konsument sich betreffend die Vorgehensweise unsicher war und er seine Rückzahlungsansprüche nicht verfallen lassen wollte, wandte er sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich.
Der Konsumentenschutz Verband Österreich schilderte der Amazon Europe Core S.à r.l. auführlich den Sachverhalt und übermittelte nochmals die polizeiliche Anzeige. Bereits nach wenigen Tagen erfolgte darauf hin zur vollen Zufriedenheit des Konsumenten die Rückzahlung des vollen Kaufpreises für den nicht gelieferten Schmuck.