Die Konsumentin sowie ihre Reisebegleitung buchten am 15.08.2022 bei der Firma BravoNext SA zwei Flüge für rund € 1.300.- , wobei einer der Flüge bei der Buchung jedoch nicht bestätigt wurde. Die Konsumentin sah sich deshalb gezwungen,.eine Woche später erneut einen Flug zu buchen, welcher zum diesem Zeitpunkt allerdings bereits um € 190.- teurer war..Am 30.09.2022 wurde die Konsumentin seitens des Unternehmens in Kenntnis gesetzt ,das die gebuchten Flüge gänzlich storniert wurden. Als Entschädigung wurde zunächst ein Reisegutschein über den Gesamtbetrag angeboten. Weiters bestand die Möglichkeit auf Rückerstattung von der Fluglinie Kuweitairs zu warten, wovon der Konsumentin seitens BravoNext SA jedoch abgeraten wurde. Schließlich kontaktierte die Konsumentin am 12.09.2022 Buchungskontrolle e-cardcomplet, die den gegenständlichen Betrag mit der Bedingung vorab überwies, dass die Konsumentin bei Erhalt der Gutscheine oder Entschädigung durch die Fluglinie, das Geld von cardcomplet rücküberweisen müsse. Da die Konsumentin mit dem Vorgehen nicht einverstanden war und das Geld für die stornierten Flüge seintens BravoNext SA zurückerhalten wollte, wandte sie sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich.
Der Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung legten das Anliegen der Konsumentin der BravoNext SA mehrfach da, wobei sich zunächst insofern Schwierigkeiten ergaben, als Gutscheine rückerstattet werden sollten. Mehrfach wurde seitens des Konsumentenschutz Verbandes Österreich dargelegt, das aber die Rückerstattung des Gesamtbetrages von der Konsumentin gewünscht würde. Schließlich konnte der Konsumentin die erfreuliche Rückmeldung erbracht werden, dass der Gesamtbetrag für sie und ihre Reisebegleitung seitens der BravoNext SA rücküberwiesen wurde.