Erst durch eine Kreditkartenabrechnung, wo eine Abbuchung für Internetdienste erfolgt war, hatte die Konsumentin erfahren, dass
sie anscheinend ein VIp-Abo ausgelöst hatte. Die Konsumentin versuchte sofort Kontakt zur date4friend AG aufzunehmen, wo ihr die
Kündigungsmodalitäten erklärt wurden. Die Konsumentin folgte diesen Kündigungsmodalitäten und kündigte das Abo fristgerecht.
Da in der Folge weder der Account gelöscht noch die Zahlungsaufforderungen eingestellt wurden, wandte sie sich an den
Konsumentenschutz Verband Österreich.
Der Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung versuchten mehrfach, mit der date4friend AG in Kontakt zu treten, um Kündigung und Löschung des Accounts der Konsumentin zu erwirken: Zu guter Letzt erhielt der Konsumentenschutz Verband Österreich die Rückmeldung, dass der Account der Konsumentin gelöscht und gesperrt wurde. Des Weiteren, dass die date4friend AG alle offenen Forderungen beim Inkassobüro zurückgezogen hat. Zur Zufriedenheit der Konsumentin wurde bestätigt, dass damit keinerlei weitere Zahlungen in dieser Sache offen sind.