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Keine Entschädigung für defekten Fernseher

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Der Konsument bestellte bei Kedak eCommerce am 09.08.2022 einen Fernseher, den dieser am 17.08.2022 erhielt. Als der
Konsument den Fernseher aus der Verpackung nahm, musste er feststellen, dass das Gerät beschädigt war. Der Konsument setzte
sich deshalb umgehend mit dem Unternehmen in Verbindung und schilderte mit Belegfotos die Situation. Nach langem hin und her
wandte der Konsument sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich, da er den Fernseher zurück geben und das bezahlte
zurück erstattet haben will.

 Der Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung setzten sich umgehend mit der
Kedak eCommerce in Verbindung und legten das Anliegen des Konsumenten mehrfach dar. Bis Redaktionsschluss erhielt der
Konsumentenschutz Verband Österreich jedoch keinen Lösungsvorschlag des Unternehmens.