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Flug unverschuldet versäumt

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Über die Homepage von Swoodoo gelangte der Konsument auf den Anbieter Tripmonster gelangen. Er buchte 2 Tickets von Dalaman
nach Wien und erhielt dafür eine Bestätigung. Am 25.07.2022 fuhr der Konsument zum Flughafen, um den Flug rechtzeitig zu
nehmen. Er war um 12:30 am Flughafen, weil der Flug für 14:00Uhr anberaumt war. Noch bevor er am Flughafen war, hat er öfter
gecheckt, wann der Flug tatsächlich geht, da in dieser Zeit sehr oft Verspätungen waren. Doch auf der Infoseite des Flughafens stand,
dass der Flug um 14:00 starten würde. Noch immer rechtzeitig wurde ein Flughafen-Mitarbeiter gefragt, wieso der Flug nach Wien
nicht mehr auf der Tafel (Abflüge) steht, und er teilte mit, dass das Flugzeug schon gestartet wäre – dies um 12:30. Da es dem
Konsumenten nicht gelang, Aufklärung bzw. Entschädigung von Swoodoo oder Tripmonster zu erhalten, wandte er sich an den
Konsumentenschutz Verband Österreich. 

Der Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung versuchten
mehrfach, mit den Unternehmen in Kontakt zu treten, um die Angelegenheit abzuklären. Bis Redaktionsschluss wurde jedoch
keinerlei Stellungnahme oder Antwort übermittelt.